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Vertragsbedingungen Miet-Equipment
(1) Die Mietdauer für die auf der Vorderseite angegebenen Gegenstände beginnt mit der Ausgabe und endet mit der Rücknahme.
Die Daten für Ausgabe/Rücknahme sind den bei Ausgabe und Rücknahme beigefügten Lieferscheinen zu entnehmen. Die Partner sind sich darüber einig, dass die in den Lieferscheinen gegeben Ausgabe-/Rücknahmedaten verbindlich sind.
Der Kunde bzw. ein von ihm Bevollmächtigter trägt dafür Sorge, dass auf den bei Ausgabe und Rücknahme vorgelegten Lieferscheinen der Empfang/Rücknahme der Gegenstände mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt wird. Versäumt der Kunde die Bestätigung des Empfangs und der Rückgabe, so werden die Angaben der Rauch Events GmbH & Co. KG als richtig anerkannt. Es gelten die auf den Innenseiten für den dort definierten Zeitraum vereinbarten Mietzinsbeträge. Sollten die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgegeben werden, wird für jeden weiteren Tag der vereinbarte Mietzins in Rechnung gestellt.
Der Mietzins wird bei Rücknahme fällig. Der Kunde wird den Mietzins bar ausgleichen.
(2) Die Rauch Events GmbH & Co. KG stellt dem Kunden die auf den Innenseiten beschriebenen Gegenstände zur Verfügung. Diese sind und bleiben Eigentum der Rauch Events GmbH & Co. KG. Zurückbehaltungsrechte an den Gegenständen kann der Kunde nicht geltend machen. Bei Zugriffen Dritter auf die Gegenstände, die der Kunde bestmöglich verhindern wird, wird der Kunde auf das fremde Eigentum hinweisen und die Rauch Events GmbH & Co. KG unverzüglich von den Zugriffen benachrichtigen.
Sollten die zur Verfügung gestellten Gegenstände nach Überschreitung des vereinbarten Rücknahmetermines, ohne dass eine Anzeige des Kunden erfolgt ist, dass er diese länger behalten will, nicht zurückgegeben werden, werden dem Kunden alle damit verbundenen Kosten, insbesondere die Ersatzbeschaffung, in Rechnung gestellt.
Sollten für das Aufstellen oder den Betrieb der Gegenstände Genehmigungen erforderlich sein, wird der Kunde dies Genehmigungen/Zulassungen auf eigene Kosten einholen und für die Mietdauer aufrecht erhalten.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Vereinbarungen über die Aufstellung, Einsatz, Betrieb der Gegenstände.
Es erfolgt insoweit eine Freistellung der Rauch Events GmbH & Co. KG durch den Kunden.
(3) Benötigt der Kunde zum Betreiben der Gegenstände Strom, Gas oder Wasser, wird er dies auf eigene Rechnung direkt beziehen.
Bei Theken-Zahpfgeräten/Schankanlagen sind die Vorschriften der Schankanlagen- und der Betriebssicherheitsverordnung sowie die sonstigen gültigen Rechtsvorschriften durch den Kunden zu beachten und notwendige Genehmigungen einzuholen. Die Anlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, nachdem ein Sachkundiger gem. Schankanlagenverordnung und/oder eine befähigte Person gem. Betriebssicherheitsverordnung die erforderlichen Bescheinigungen erteilt hat.
Der Kunde wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass er eine Gefährdungsbeurteilung gem. Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen hat (Anlage Unterweisungsnachweis).
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der ihm zur Verfügunggestellten Gegenstände Versicherungen betreffend Haftpflicht, Feuer, Einbruchsdiebstahl und Vandalismus abzuschließen bzw. die gemieteten Gegenstände in seine bestehenden Versicherungen, insbesondere seine Haftpflichtversicherung, aufzunehmen.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Überlassung der Gegenstände durch ihn oder Dritte an diesem verursacht oder durch diese verursacht werden.
Die Haftung der Rauch Events GmbH & Co. KG für Personen- und/oder Sachschäden während der Zeit der Überlassung und dem Betreiben der Gegenstände ist ausgeschlossen.
Die Rauch Events GmbH & Co. KG haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf der nicht ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Gegenstände beruhen.
(5) Die Gegenstände werden dem Kunden gereinigt, optisch und technisch einwandfrei überlassen. In diesem Zustand sind die Gegenstände zurückzugeben.
Für die ordnungsgemäße und termingerechte Rückgabe ist der Kunde verantwortlich. Bei der Rückgabe nicht gereinigter Gegenstände werden dem Kunden Reinigungskosten wie auf den Innenseiten angegeben in Rechnung gestellt.
Etwaige Schäden sind der Rauch Events GmbH & Co. KG anzuzeigen und vom Kunden zu tragen, da die Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt wurden.